Bad Sooden-Allendorf ist eine Stadt und ein Kurort im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Werra-Meißner-Kreis
Einwohner
8478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37242
Vorwahl
05652
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahrenberg, Ahrenberg, Rothestein
Gemeinde Bad Sooden-Allendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Sooden-Allendorf hat die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Sooden-Süd" beschlossen. Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Heilquellenschutzgebietes und in Hochwasserrisikogebieten. Es sind Allgemeine Wohngebiete (WA) mit zulässigen Nutzungen wie Wohngebäude, Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe festgesetzt. Die bauliche Nutzung ist begrenzt auf eine Grundflächenzahl von 0,4, maximal zwei Vollgeschosse und eine Firsthöhe von 12,0 m. Die Verwendung fossiler Brennstoffe ist unzulässig, und bei der Errichtung von Gebäuden müssen mindestens 50% der Dachflächen für Solarenergie genutzt werden. Es sind auch Kompensationsmaßnahmen in Teilgeltungsbereichen des Stadtwaldes vorgesehen. Der Bebauungsplan ist amtlich bekanntgemacht und rechtsverbindlich.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.