Bad Sooden-Allendorf ist eine Stadt und ein Kurort im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Werra-Meißner-Kreis
Einwohner
8478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37242
Vorwahl
05652
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahrenberg, Ahrenberg, Rothestein
Gemeinde Bad Sooden-Allendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Sooden-Allendorf hat die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Sooden-Süd" beschlossen. Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Heilquellenschutzgebietes und in Hochwasserrisikogebieten. Es sind Allgemeine Wohngebiete (WA) mit zulässigen Nutzungen wie Wohngebäude, Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe festgesetzt. Die bauliche Nutzung ist begrenzt auf eine Grundflächenzahl von 0,4, maximal zwei Vollgeschosse und eine Firsthöhe von 12,0 m. Die Verwendung fossiler Brennstoffe ist unzulässig, und bei der Errichtung von Gebäuden müssen mindestens 50% der Dachflächen für Solarenergie genutzt werden. Es sind auch Kompensationsmaßnahmen in Teilgeltungsbereichen des Stadtwaldes vorgesehen. Der Bebauungsplan ist amtlich bekanntgemacht und rechtsverbindlich.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.