Bad Sooden-Allendorf ist eine Stadt und ein Kurort im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Werra-Meißner-Kreis
Einwohner
8478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37242
Vorwahl
05652
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahrenberg, Ahrenberg, Rothestein
Gemeinde Bad Sooden-Allendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Sooden-Allendorf hat die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Sooden-Süd" beschlossen. Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Heilquellenschutzgebietes und in Hochwasserrisikogebieten. Es sind Allgemeine Wohngebiete (WA) mit zulässigen Nutzungen wie Wohngebäude, Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe festgesetzt. Die bauliche Nutzung ist begrenzt auf eine Grundflächenzahl von 0,4, maximal zwei Vollgeschosse und eine Firsthöhe von 12,0 m. Die Verwendung fossiler Brennstoffe ist unzulässig, und bei der Errichtung von Gebäuden müssen mindestens 50% der Dachflächen für Solarenergie genutzt werden. Es sind auch Kompensationsmaßnahmen in Teilgeltungsbereichen des Stadtwaldes vorgesehen. Der Bebauungsplan ist amtlich bekanntgemacht und rechtsverbindlich.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.